Regularien

FILMSTIFTUNG NRW SCHNITT PREIS SPIELFILM / BILD-KUNST SCHNITT PREIS DOKUMENTARFILM

Eingereicht werden dürfen Kinolangfilme. Bei der Arbeit muss es sich um einen abendfüllenden Film mit majoritär deutscher oder österreichischer Produktionsbeteiligung handeln, der im Zeitraum vom 01.06.2017 bis 31.05.2018 einen Kinostart in Deutschland oder Österreich hatte.

Der Einreichung muss folgendes in Papierform oder als pdf beiliegen:
1. ausgefülltes Einreichformular (Angabe zum Editor muss dem Abspann entsprechen)
2. Film als DVD (fünffach) oder Online-Stream (inkl. gültigem Zugang bis zum 29. Oktober 2018)
3. Vita und Filmografie der Editorin/des Editors

 

FÖRDERPREIS SCHNITT

Eingereicht werden dürfen Kurzfilme von in Deutschland, Österreich und der Schweiz lebenden und arbeitenden Editor*innen, die eine Länge von 20 Minuten nicht überschreiten und deren Produktion nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Der Film muss zum Zeitpunkt der Einreichung fertiggestellt sein und es muss eine Vorführkopie in einem der folgenden Formate verfügbar sein: DCP, 35mm oder Blu-ray. Die Editorin/der Editor darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht mehr als einen abendfüllenden Film (ab 70 min) geschnitten haben.

Der Einreichung muss folgendes in Papierform oder als pdf beiliegen:
1. ausgefülltes Einreichformular (Angabe zum Editor muss dem Abspann entsprechen)
2. Film als DVD oder Online-Stream (inkl. gültigem Zugang bis zum 29. Oktober 2018)
3. Vita und Filmografie, aus der die bisherige Laufbahn als Editor*in hervorgeht (mit Angabe der Filmlängen)

Die Einreichgebühr für den Förderpreis beträgt 8 € und muss bis zum 15.07.2018 auf folgendes Konto eingegangen sein:
Kontoinhaber: tricollage gUG // IBAN: DE18 3705 0198 1933 6204 01 // Überweisungsbetreff: Förderpreis Schnitt *Filmtitel*


NOMINIERUNGSVERFAHREN

Die Veranstalter von Filmplus sichten alle eingereichten Beiträge der drei Kategorien und schlagen pro Kategorie ca. 15 Filme zur Vornominierung vor. Diese werden von eigens berufenen Vorjurys gesichtet, die für Spiel- und Dokumentarfilm aus je vier erfahrenen Editor*innen sowie einem Vertreter von Filmplus bestehen. Beide Vorjurys zusammen sichten die vornominierten Kurzfilme. Pro Kategorie wählen die Vorjurys fünf Beiträge, aus die während des Festivals dem Publikum sowie den Hauptjurys vorgeführt werden. Die drei Gewinner*innen werden auf der Preisverleihung am 29. Oktober 2018 gekürt. Alle 15 nominierten Editorinnen und Editoren werden zur Präsentation ihrer Filme und zur Preisverleihung nach Köln eingeladen.

Der Call for Entries beginnt am 01.04.2018 - das Einreichformular ist dann hier zu finden.